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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A.G.B.

1. Angebote

Die Angebote und Preise sind freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei frei Haus Lieferungen gelten die jeweiligen Abnahmemengen laut Preisliste. Wir liefern ab 200,- EUR innerhalb Deutschlands frei Haus. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder Rechnung erteilt ist. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Für Auslandslieferungen gelten die Preise ab Werk, wenn nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Lieferungsmöglichkeiten

Einschränkung der zu liefernden Menge bleibt vorbehalten. Gewähr für einen bestimmten Liefertermin wird nicht übernommen. Bei verspäteter Lieferung besteht kein Recht auf Ersatzansprüche. Betriebs- und Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und sonstige Fälle höherer Gewalt sowie alle sonstigen Umstände, die unmittelbar oder mittelbar bei uns oder unseren Lieferanten die Herstellung oder Ablieferung unmöglich machen, befreien uns für die Dauer der Störung von der Lieferungspflicht oder berechtigen uns zum Rücktritt, auch teilweise, vom Vertrag, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.

3. Versand

Die Ware reist grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für die Berechnung sind allein die von uns vor Warenabgang ermittelten Mengen, Gewichte oder Stückzahlen maß gebend. Etwaige Transportschäden hat der Käuferunmittelbar mit dem Transportunternehmen abzuwickeln.

4. Zahlungsbedingungen

Das Zahlungsziel ist 30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto. Als maßgebend gelten die Zahlungseingangstage. Schecks gelten erst nach Gutschrift. Bei Zahlungsüberschreitungen sind wir zur Berechnung banküblicher Zinsen berechtigt. Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen. Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung berechtigt. An unbekannte Kunden bleibt grundsätzlich Lieferung gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme vorbehalten.

5. Haftung

Auskünfte aller Art über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten sowie auch eventueller Gefährlichkeit unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung. Mit dem Warenabgang aus unserem Haus geht jede sich aus Produkten ergebende Haftung, einerlei des Gefährlichkeitsgrades, auf den Käufer über.

6. Mängelrügen

Mängelrügen und Beanstandungen aller Art können wir nur berücksichtigen, wenn sie innerhalb 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich erhoben werden, so dass wir die Berechtigung nachprüfen können. Ordnungsgemäß erhobene und tatsächlich begründete Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Preis nachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises beheben. Etwaige Rücksendung darf nur mit unserer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen. Weitergehende Ansprüche sind in jedem Fall aus geschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen getilgt hat, gleichgültig ob der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt wurde. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere gesamte Saldoforderung. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte sind uns sofort durch Einschreibebrief mitzuteilen. Diese genannten Vorbehalte schließen nicht aus, dass der Käufer die gelieferte Ware in gewöhnlichem Geschäfts verkehr veräußern darf. Das Recht zum Weiterverkauf endet jedoch, sobald der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt oder eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers eintritt.
Im Falle der Geschäftsveräusserung an einen Dritten oder Verpachtung verpflichtet sich der Käufer, diese Änderung sofort zu melden.

8. Gerichsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim, wenn unsere Forderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden; außerdem ist Rosenheim Gerichtsstand bei Geschäften mit Vollkaufleuten.

9. Auslandslieferungen

Für Exportlieferungen gelten grundsätzlich alle vorstehenden Bedingungen, insbesondere gilt Deutsches Recht als vereinbart. Der Abnehmer verpflichtet sich jetzt schon, in jedem Verzugs falle alle hieraus entstehenden Kosten und Zinsen zu zahlen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich bestätigt werden.